Rezension für: Richter aus Hamburg
Der Einigungsstellenvorsitzende ist Unternehmen und Arbeitnehmervertretung aus mehreren Verfahren bekannt. Sein Sachverstand und seine Neutralität bei der Leitung einer Einigungsstelle sowie sein Interesse, die unterschiedlichen Interessen der Betriebsparteien zu guten Kompromissen zusammen zu bringen, waren die wesentlichen Gründe für seine Beauftragung.
Im Verlauf der Verhandlungen hat der Vorsitzende stets verstanden, auch besonders strittige Themen durch angemessene Gesprächsleitung sachlich zu behandeln, die Motive, die hinter den teils gegensätzlichen Standpunkten der Betriebsparteien standen, aufzuklären und einen Weg zu einer einvernehmelichen Lösung zu suchen.
Umso überraschender war es für die Arbeitnehmervertretung, dass sein Abstimmungsverhalten bei der Findung eines Einigungsstellenspruches der in vorhergehenden Verhandlungen deutlich wahrnehmbaren Tendenz widersprach. Noch irritierender war die Begründung, die er für seine Abstimmung gab. Gleichzeitig war es ihm positiv anzurechnen, dass er sein Verhalten überhaupt begründete, denn dazu war er nicht verpflichtet. Dies hat wiederum gezeigt, dass er sowohl der Institution Einigungsstelle als auch den handelnden Personen mit hoher Wertschätzung begegnete.
Expertenprofil ansehen und Kontakt aufnehmenGesamt-Bewertung: 3 Sterne
Bewertungen Einigungsstellenvorsitz
Terminliche Flexibilität
Bewertung: 4 Sterne
Bleibt der Vorsitzende bei seinen zur Sache geäußerten Positionen?
Bewertung: 2 Sterne
Reaktionszeiten bei Mail- und Telefonkontakt
Bewertung: 5 Sterne
Nimmt sich der Vorsitzende genug Zeit?
Bewertung: 4 Sterne
Protokollführung
Bewertung: 5 Sterne
Spruchbereitschaft
Bewertung: 4 Sterne
Transparenz im Vorgehen
Bewertung: 5 Sterne
Tagessätze
Bewertung: 1 Sterne
Hintergrundwissen zum Fachgebiet
Bewertung: 4 Sterne
Hat der Vorsitzende zu Beginn des Verfahrens die faire Honorierung der externen Beisitzer geklärt?
Bewertung: 1 Sterne