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Bewertung eines Einigungsstellenvorsitzenden bei einer Einigungsstelle in Hamburg

Rezension für: Richter aus Hamburg

Der Einigungsstellenvorsitzende ist Unternehmen und Arbeitnehmervertretung aus mehreren Verfahren bekannt. Sein Sachverstand und seine Neutralität bei der Leitung einer Einigungsstelle sowie sein Interesse, die unterschiedlichen Interessen der Betriebsparteien zu guten Kompromissen zusammen zu bringen, waren die wesentlichen Gründe für seine Beauftragung.

Im Verlauf der Verhandlungen hat der Vorsitzende stets verstanden, auch besonders strittige Themen durch angemessene Gesprächsleitung sachlich zu behandeln, die Motive, die hinter den teils gegensätzlichen Standpunkten der Betriebsparteien standen, aufzuklären und einen Weg zu einer einvernehmelichen Lösung zu suchen.

Umso überraschender war es für die Arbeitnehmervertretung, dass sein Abstimmungsverhalten bei der Findung eines Einigungsstellenspruches der in vorhergehenden Verhandlungen deutlich wahrnehmbaren Tendenz widersprach. Noch irritierender war die Begründung, die er für seine Abstimmung gab. Gleichzeitig war es ihm positiv anzurechnen, dass er sein Verhalten überhaupt begründete, denn dazu war er nicht verpflichtet. Dies hat wiederum gezeigt, dass er sowohl der Institution Einigungsstelle als auch den handelnden Personen mit hoher Wertschätzung begegnete.

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Gesamt-Bewertung: 3 Sterne

Bewertungen Einigungsstellenvorsitz

Terminliche Flexibilität

Bewertung: 4 Sterne

Bleibt der Vorsitzende bei seinen zur Sache geäußerten Positionen?

Bewertung: 2 Sterne

Reaktionszeiten bei Mail- und Telefonkontakt

Bewertung: 5 Sterne

Nimmt sich der Vorsitzende genug Zeit?

Bewertung: 4 Sterne

Protokollführung

Bewertung: 5 Sterne

Spruchbereitschaft

Bewertung: 4 Sterne

Transparenz im Vorgehen

Bewertung: 5 Sterne

Tagessätze

Bewertung: 1 Sterne

Hintergrundwissen zum Fachgebiet

Bewertung: 4 Sterne

Hat der Vorsitzende zu Beginn des Verfahrens die faire Honorierung der externen Beisitzer geklärt?

Bewertung: 1 Sterne

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